Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen (und zwar auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen) gelten ausschließlich die auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäufer in der jeweils neuesten Fassung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der nachstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

2. Angebote

Sämtliche Angebote sind freibleibend.

3. Preise

Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der Firma Hartmann & Traunecker GbR. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen. Der Vertragspartner hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten werden von der Firma Hartmann & Traunecker GbR nicht mehr berücksichtigt.

4. Versand

Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Verlassen des Auslieferungslagers der Verkäufer über. Die Wahl des Beförderungsweges und des Beförderungsmittels erfolgt mangels besonderer Weisung seitens des Käufers durch die Verkäufer nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung auf dem günstigsten Versandweg.

5. Abnahme

Gerät der Käufer mit der Annahme/Abnahme ganz oder teilweise in Verzug, hat der Verkäufer die Wahl, entweder etwa noch rückständige Waren anzuliefern oder einzulagern und unter Einbezug aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen oder in soweit ohne Setzung einer weiteren Frist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht der Verkäufer auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

6. Zahlung

Der Versand erfolgt ausschließlich per Nachnahme. Vorkassenüberweisungen müssen auf das Konto der Verkäufer Stadtsparkasse Dortmund, BLZ 440 501 99, Kto.-Nr. 0 161 013 285 erfolgen.

7. Lieferung

Sind die gewünschten Gegenstände vorrätig, wird die Bestellung im Regelfall innerhalb von 24 Stunden ausgeführt. Etwa angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Wird in Ausnahmefällen eine bestimmte Lieferzeit zugesichert, gilt dies unter Vorbehalt höherer Gewalt, rechtzeitiger Selbstbelieferung und der Erteilung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Hält eine Behinderung o.ä. längere Zeit an, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht unter Ausschluss etwa weitergehender Rechte dem Käufer zu, falls die Vertragsabwicklung für ihn unzumutbar geworden ist. Der Ausfall von Lieferungen und Leistungen des Vorlieferanten der Verkäufer, gleichgültig aus welcher Ursache, oder der Untergang der Ware entbinden die Verkäufer von ihrer Leistungs-/Lieferungspflicht, es sei denn, dass hinsichtlich des Leistungsausfalles oder Untergang der Ware grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Verkäufer vorliegt. Mit Ausnahme dieser Einschränkung sind alle sonstigen Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

8. Widerrufsrecht/Rückgaberecht

Der Käufer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag schriftlich zu widerrufen oder die Ware zurück zu schicken. Die Verkäufer verpflichten sich, durch den Kunden geleistet Zahlungen zu erstatten. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung mit einem Warenwert bis 40 EURO trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zur Rücknahme der Ware in jedem Fall verpflichtet; ist die Ware oder die Originalverpackung beschädigt, kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen. Die Kosten und Gefahren der Rücksendung trägt der Verkäufer. Die Verkäufer behalten sich das Recht vor, die Annahme unfreier Rücksendungen zu verweigern.

9. Gewährleistungen

Alle von den Verkäufern gelieferten Fahrzeugersatzteile unterliegen den gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistung. Daraus folgt, dass die Verkäufer eine Gewährleistung von zwei Jahren (ab dem Zeitpunkt der Lieferung) gewährt. Diese Gewährleistung ist beschränkt auf den Umtausch des beschädigten Teiles gegen ein einwandfreies Neu- bzw. Gebrauchtteil. Die Gewährleistung gilt nur, soweit es sich um einen Materialfehler handelt. Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Verschleiß zurück zu führen sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, auch solche aus Falschlieferungen, unerlaubter Handlung -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, insoweit ist der Verkäufer lediglich zur Ersatzlieferung verpflichtet.

10. Austauschteile

Bei Austauschteilen handelt es sich um gebrauchte Ersatzteile, die durch Instandsetzung, Reparatur und Einbau von neuen Verschleißteilen wieder in einen völlig funktionsfähigen Zustand versetzt wurden. Sie unterscheiden sich von Neuteilen lediglich durch ihr Äußeres, an dem man erkennt, dass dieses Teil schon einmal benutzt wurde und durch einen niedrigeren Verkaufspreis im Vergleich zu einem entsprechenden Neuteil. Die Verkäufer leisten daher für Austauschteile im gleichen Umfang wie für Neuteile Gewährleistung (Vergleiche Ziffer 9). Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die Anlieferung von wiederverwertbaren entsprechenden Altteilen durch den Käufer. Die Anlieferung der Altteile kann vor oder nach Lieferung eines Austauschteiles erfolgen. Soll die Lieferung eines Austauschteils vor Anlieferung des Altteiles erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer einen Pfandbetrag in Rechnung zu stellen. Dieser wird erstattet, sobald die Altteile in ordnungsgemäßem wiederverwendbaren Zustand bei dem Verkäufer eingetroffen sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, unverwendbare Altteile (Schrott) zurückzuweisen und den Pfandbetrag einzubehalten, bzw. den Preis für ein Neuteil in Rechnung zu stellen. Sollten die Altteile nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung der Austauschteile bei dem Verkäufer eintreffen, ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme der Altteile zu verweigern und den Pfandbetrag einzubehalten. Gleiches gilt für Sendungen, die der Verkäufer unfrei zugestellt werden. Die Kosten für Verpackung und Transport der Altteile einschließlich etwa anfallender Nebenkosten trägt ausschließlich der Käufer. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer die Annahme verweigert. Hinsichtlich der Gefahrtragung für die Anlieferung bzw. Rücksendung von Altteilen gelten die Vereinbarungen für die Lieferung bzw. Rücksendung von Neu- und Austausch- und Gebrauchtteilen entsprechend.